Privathaftpflicht

Allgemeines

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jede Privatperson.
Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch § 823 ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man – vorsätzlich oder fahrlässig – einem Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen.
Gegen Forderungen aus fahrlässig herbeigeführten Schäden schützt die Privathaftpflichtversicherung, wogegen vorsätzlich verursachte Schäden nicht abgesichert sind.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
Einige Bereiche werden von der Privathaftpflichtversicherung nicht erfasst, hier sind eigene spezielle Versicherungen nötig.
Folgende Bereiche benötigen eigene Versicherungen des Haftpflichtrisikos:

  • Kfz – Haftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und gewerblichen Bereich
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Wassersporthaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
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Tarifvergleich

 

Versicherungs Tipps zur Privathaftpflicht

Was sollten Sie bei der Auswahl des Tarifs beachten?
Die Deckungssumme für Personen und Sachschäden sollte nicht unter 5 Millionen betragen. Vermögensschäden und Mietsachschäden an Gebäuden sollten ebenfalls in ausreichender Höhe versichert sein.
Es gibt Angebote für Singles und Familien, bei einigen Anbietern erhalten Alleinerziehende mit einem Kind noch den Singletarif. Darüber hinaus gibt es für Angestellte im Öffentlichen Dienst einen Nachlass.
Sind kleine Kinder in der Familie, sollten Sie auf den Einschluss von Schäden durch nicht deliktfähige Kinder achten, wer möchte schon Ärger mit einem Geschädigten dessen Forderung durch den Haftpflichtversicherer abgelehnt wird.
Ehrenamtlich Tätige und Angehörige des öffentlichen Dienstes sollten falls erforderlich den Verlust dienstlicher Schlüssel in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Für Lehrer, Polizisten und ähnliche Berufsgruppen ist der Einschluss der Diensthaftpflicht möglich.
Folgende Erweiterungen und Einschlüsse sind außerdem möglich:

  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (Nachbarschaftshilfe)
  • Forderungsausfalldeckung, diese tritt dann ein, wenn eine versicherte Person durch einen Dritten geschädigt wird und diese nicht zum Schadenersatz herangezogen werden kann

Tipps für Senioren

Wie bei anderen Versicherungen, bieten viele Gesellschaften auch im Bereich der Privathaftpflicht Tarife speziell für Senioren an. Ab welchem Alter man bei den unterschiedlichen Gesellschaften als Senior zählt, sollte man prüfen. Vergessen Sie nicht, auch als Ruheständler habe Sie Anspruch auf die Tarife des Öffentlichen Dienst, falls Sie zuletzt dort beschäftigt waren.