Vollmacht und Verfügung

Allgemeines zur Vollmacht

Das Leben kann unter Umständen hart sein und plötzlich ist nichts mehr wie früher. Ob durch Unfall oder Krankheit, immer wieder kann es passieren das Menschen nicht mehr selbst entscheiden können. Prominentes Beispiel ist F1-Weltmeister Michael Schumacher.
Was folgt auf so ein Ereignis. Viele glauben das automatisch die nächsten Angehörigen die Vertretung übernehmen und die Entscheidungen für diese Person treffen.
Doch das ist ein Irrtum, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 164 und 662 kann eine dritte Person nur mit einer gültigen Vollmacht Entscheidungen für eine volljährige Person treffen. Ist eine solche Vollmacht nicht vorhanden wird durch das Gericht ein Betreuer bestellt. Dieser Betreuer stellt Anträge bei Gericht, trifft Entscheidungen über alle Lebensbereiche des Betreuten und wird aus den Vermögenswerten des Betreuten bezahlt. Selbst wenn ein naher Verwandter (Ehepartner, Kind) als Betreuer vom Gericht bestellt wird, kann dieser nicht frei entscheiden. Alle Entscheidungen müssen mit dem zuständigen Gericht abgestimmt werden. In einem Video berichtet eine Betroffene über Ihre Erfahrungen.

 

Mit einer Vollmacht können Sie jedoch die Vertrauensperson selbst bestimmen, die Sie im Fall der Fälle vertreten wird. Sie bleiben selbstbestimmt ohne gerichtliche Beteiligung.

Im Wesentlichen gibt es 3 verschiedene Vollmachten und Verfügungen die jeder volljährige Bürger haben sollte, um in allen Lebenssituationen selbstbestimmt zu bleiben.

Die Vollmachten und Verfügungen

  • Die Betreuungsverfügung

    Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine persönliche Vertrauensperson. Sie können hier Ihre Interessen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit regeln. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch eine dritte Person wird dadurch vermieden. In der Betreuungsverfügung wird häufig der Ort der Unterbringung und die Art der Betreuung geregelt.

  • Die Patientenverfügung

    Seit 2009 sind Patientenverfügungen rechtsverbindlich für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihre Wünsche zu äußern. Behandelnde Ärzte und Familienangehörige sind verpflichtet Ihre schriftliche Willensäußerung in Bezug auf medizinische Behandlungen und Maßnahmen zu beachten. Der Inhalt reicht vom Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen bis zu Reglung der Organspende.

  • Die Vorsorgevollmacht

    Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Interessen im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens die für Sie Entscheidungen in allen Lebensbereichen trifft, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage seien sollten. Entsprechende Wünsche und Vorgaben werden über die Vorsorgevollmacht durch Sie definiert.

  • Die Unternehmervollmacht

    70 % der Unternehmen in Deutschland sind „Ein-Mann-Betriebe“. Lediglich 10 % der Unternehmen haben eine Vorsorge getroffen für den Fall, dass der Geschäftsführer vorübergehend oder dauerhaft ausfällt. In der Unternehmervollmacht wird geregelt „Wie“ und vor allem von „Wem“ Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Durch diese Reglungen werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Ihren Beschäftigten gerecht.

  • Die Sorgerechtsverfügung

    In der Sorgerechtsverfügung regeln Sie als Eltern, Mutter oder Vater welche Person als Vormund oder Pfleger Ihres Kindes eingesetzt wird. Sie können auch einzelne Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen. Dadurch legen Sie verantwortungsvoll fest, bei wem Ihr Kind am besten aufgehoben ist, für den Fall das Ihnen etwas zustoßen sollte und Sie nicht mehr selbst für Ihr Kind sorgen können.

Der Weg zur Vollmacht

Sie haben die Möglichkeit die Vollmachten durch Anwälte oder Notare erstellen zu lassen. Das ist teilweise sehr teuer, vor allem weil Änderungen Ihrer Wünsche, der Familienverhältnisse oder Gesetzesänderungen neue Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von Vordrucken und Internet-Vorlagen, hier liegt jedoch die Haftung beim Ersteller und es besteht Beweispflicht für die Echtheit der Dokumente.

Eine interessante Lösung bei der Erstellung und der Betreuung von Vollmachten und Verfügungen bietet die Firma JURA DIREKT. Durch Kooperationspartner von JURA DIREKT wie mich, werden Ihre Wünsche bei der Gestaltung der Vollmachten mit einer Zertifizierten Software aufgenommen. Dabei erhalten Sie detaillierte Unterstützung und Hilfe im Hinblick auf die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Erstellung der Dokumente, deren rechtliche Beurteilung und inhaltliche Überprüfung erfolgt durch selbständige Fachanwälten.

Service

Mit der Erstellung der Vollmachten und Verfügungen endet der Service von JURA DIREKT jedoch noch nicht. Das umfangreiche Servicepaket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Sicherheit: Physische Hinterlegung der Originalvollmachten in datenschutzkonformem Archiv
  • Absicherung: Digitale Hinterlegung der Originalvollmachten und Kopien auf deutschen datenschutzsicheren Servern
  • Erinnerung: Jährliche Erinnerungsschreiben über Ihre hinterlegten Daten
  • Aktualisierung: Laufende Aktualisierung der Vollmachten bei Änderungen, egal in welchen Bereichen oder wie oft Sie Änderungen durchführen wollen
  • Anpassung: Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität
  • Gesetzesaktuell: Aktualisierung Ihrer Vollmachten bei Gesetzesänderungen, von Rechtsanwälten geprüft und neu gefertigt
  • Individuell: JURA DIREKT Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung
  • Notfall-Hotline: Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte
  • Unterstützung: Hilfe im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten
  • Durchsetzung: Rechtliche Unterstützung (Telefonate, Rechtsauskunft und Briefwechsel) der Rechtsanwälte bei Differenzen mit Behörden und Gerichten
  • Offizielle Registrierung: Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung

Für weiterführende Informationen, Webinaranmeldungen zum Thema und zur Vorbereitung der Datenerfassung für die Vollmachten und Verfügungen setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Oder besuchen Sie meine JURA DIREKT Partnerseite.